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   OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07   

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https://dejure.org/2008,69922
OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07 (https://dejure.org/2008,69922)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2008 - 20 U 3548/07 (https://dejure.org/2008,69922)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 20 U 3548/07 (https://dejure.org/2008,69922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sittenwidrige Schädigung: Ersatz von geleisteten Insolvenzgeldzahlungen wegen Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers einer GmbH; qualifiziertes Bestreiten des Vorliegens eines Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.1988 - XI ZR 5/88

    Erklärung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07
    Die Zulässigkeit eines derartigen Einspruchs ergibt sich bereits daraus, dass ein in der Form der ZPO aufgenommenes gerichtliches Protokoll jede privatschriftliche Beurkundung ersetzt (BGHZ 105, 197, 200; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 511).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. September 1988 (BGHZ 105, 197) gerade offen gelassen, ob über die Erklärung zu Protokoll hinaus ein entsprechender Schriftsatz erforderlich ist.

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06

    Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung: Zur Beweislast bei Bestreiten

    Auszug aus OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07
    Einen Gesamtschaden in diesem Sinne erleiden durch die Insolvenzverschleppung nur die Gläubiger, die in dem Zeitpunkt, von dem an der Geschäftsführer den Insolvenzantrag hätte stellen müssen, Forderungen gegen die Gesellschaft hatten (BGH vom 18.12.2007, VI ZR 231/06 m.w.N.).

    Mit dem Einwand, die Klägerin hätte das Insolvenzgeld auch bei rechtzeitigem Insolvenzantrag zahlen müssen, haben die Beklagte sich nicht auf eine Reserveursache berufen, sondern das Vorliegen eines Schadens der Klägerin qualifiziert bestritten (BGH vom 18.12.2007, AZ VI ZR 231/06).

  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte

    Auszug aus OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07
    Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Insolvenzverschleppung vorzuwerfen ist, der Arbeitsverwaltung für nicht vom Schutzbereich des § 64 GmbHG abgedeckte Vermögensschäden aus § 826 BGB haften kann (BGHZ 108, 134, 141; BGH NJW-RR 1991, 1312, 1315; OLG Frankfurt NZG 1999, 947; OLG Saarbrücken ZIP 2007, 328).
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07
    Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Insolvenzverschleppung vorzuwerfen ist, der Arbeitsverwaltung für nicht vom Schutzbereich des § 64 GmbHG abgedeckte Vermögensschäden aus § 826 BGB haften kann (BGHZ 108, 134, 141; BGH NJW-RR 1991, 1312, 1315; OLG Frankfurt NZG 1999, 947; OLG Saarbrücken ZIP 2007, 328).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2006 - 4 U 49/06

    Haftung eines GmbH - Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen verspäteter Stellung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07
    Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Insolvenzverschleppung vorzuwerfen ist, der Arbeitsverwaltung für nicht vom Schutzbereich des § 64 GmbHG abgedeckte Vermögensschäden aus § 826 BGB haften kann (BGHZ 108, 134, 141; BGH NJW-RR 1991, 1312, 1315; OLG Frankfurt NZG 1999, 947; OLG Saarbrücken ZIP 2007, 328).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 7 U 185/04

    Einspruch gegen Versäumnisurteil: Wahrung der Schriftform durch anwaltliche

    Auszug aus OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07
    Die Zulässigkeit eines derartigen Einspruchs ergibt sich bereits daraus, dass ein in der Form der ZPO aufgenommenes gerichtliches Protokoll jede privatschriftliche Beurkundung ersetzt (BGHZ 105, 197, 200; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 511).
  • OLG Frankfurt, 26.02.1999 - 24 U 112/97
    Auszug aus OLG München, 27.02.2008 - 20 U 3548/07
    Allerdings entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Insolvenzverschleppung vorzuwerfen ist, der Arbeitsverwaltung für nicht vom Schutzbereich des § 64 GmbHG abgedeckte Vermögensschäden aus § 826 BGB haften kann (BGHZ 108, 134, 141; BGH NJW-RR 1991, 1312, 1315; OLG Frankfurt NZG 1999, 947; OLG Saarbrücken ZIP 2007, 328).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2009 - 6 U 60/09

    Schadensersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen die Geschäftsführer

    Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, den als unabwendbar erkannten "Todeskampf" eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern, kann den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne der vorgenannten Vorschrift erfüllen, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird (BGH VI ZR 231/06 vom 18.12.2007 = BGHZ 175, 58 ff., Juris, Rdnr. 14; BGHZ 108, 134, Juris, Rdnr. 13; OLG München, Urt. v. 27.02.08, 20 U 3548/07, Juris, Rdnr. 28; OLG Saarbrücken, a.a.O., Rdnr. 25; OLG Koblenz OLGR 2009, 117, Juris, Rdnr. 23).

    Die Entscheidung steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (insbesondere dem Urteil des BGH vom 18.12.2007 - VI ZR 231/06) und jüngeren obergerichtlichen Entscheidungen (OLG München Urt. v. 27.02.08, 20 U 3548/07; OLG Koblenz OLGR 2009, 117).

  • OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 12 U 2/12

    Schadensersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter

    Die Klägerin hat weder behauptet, dass der Geschäftsbetrieb der GmbH nach einer Insolvenzantragstellung spätestens zum 21.2.2000 vom vorläufigen Insolvenzverwalter alsbald eingestellt und deshalb keine Insolvenzgeldforderungen entstanden wären, noch trägt sie vor, dass die RR GmbH bei rechtzeitiger Stellung des Insolvenzantrages Arbeitsentgeltzahlungen aus eigenen Mitteln geleistet hätte (was jedenfalls einer näheren Begründung bedürfte, denn die RR GmbH war überschuldet; vgl. OLGR Koblenz 2009, 117, 118 f.; OLG München, Urteil vom 27.2.2008 - 20 U 3548/07 - BeckRS 2008, 04988), oder dass der vorläufige Insolvenzverwalter auf Insolvenzgeld als Sanierungsmittel verzichtet hätte (was ebenfalls einer näheren Begründung bedürfte, weil das wie dargestellt nicht der Regelfall ist).
  • LG München I, 10.08.2021 - 22 O 10768/21

    Einschränkung der Haftung nach § 826 BGB nach Sinn und Zweck

    Zudem ist nach der herrschenden Meinung auch die Haftungsverantwortung nach § 826 BGB zusätzlich durch die zum Tatbestand des § 823 Abs. 2 BGB entwickelte Lehre vom Schutzzweck der Norm "objektiv" auf solche Schäden zu begrenzen, welche typischerweise in den Schutzbereich der verletzten (sittlichen) Loyalitätspflicht fallen (vgl. BGH II ZR 109/84; OLG München 27.2.2008 - 20 U 3548/07; Staudinger/Oechsler (2018) BGB § 826, Rn. 111).
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